Landesverband Sächsischer Jugendbildungswerke e.V.

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Leitbild des Landesverbands Sächsischer Jugendbildungswerke e.V.

 

Welche Grundsätze leiten uns?

Wir sind seit 1992 landesweit tätig als ein Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe.

Wir fördern junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung, und setzen  uns für gemeinschaftliches, selbstbestimmtes und aktives Lernen der Kinder und Jugendlichen in deren  Freizeit ein.

Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche die Natur, ihre Umwelt, die Technik und die Gesellschaft aktiv erleben, um sich naturwissenschaftliches Wissen anzueignen, es im Interesse des Einzelnen und der Gemeinschaft anwenden und dabei naturwissenschaftlich-technische Zusammenhänge erkennen.

Wir befördern und organisieren eine qualitativ anspruchsvolle außerschulische naturwissenschaftlich-technische Kinder- und Jugendbildung. Dabei arbeiten wir verstärkt an einer Vernetzung von Jugendarbeit – Schule – Wirtschaft – Wissenschaft mit freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe sowie mit anderen an der Bildung und Erziehung junger Menschen interessierter Partner zusammen. Die Vielfalt der Inhalte, Methoden und Arbeitsformen sowie  Wertorientierungen beziehen wir  in unser Tun ein.

Wir kooperieren europaweit mit Partnerorganisationen, die sich ebenfalls mit der Heranführung junger Menschen an Naturwissenschaft und Technik in der Freizeit befassen. So unterstreichen wir auch den Stellenwert Sachsens in Deutschland und Europa. In Tradition und Gegenwart spielt dabei der sächsische Erfinder- und Fördergeist eine bedeutende Rolle.

Für wen sind wir da?

Der Landesverband vertritt – gemeinsam mit seinen Mitgliedseinrichtungen - Interessen junger Menschen, die sich in ihrer Freizeit außerschulisch für naturwissenschaftlich-technische Sachverhalte begeistern und selbst auf diesem Gebiet aktiv tätig sein wollen. Diese Interessen werden auf Landes- und auf lokaler Ebene vertreten und durchgesetzt. Damit fördert und verbessert der Landesverband die beruflichen Chancen Heranwachsender, insbesondere durch eine gezielte Förderung naturwissenschaftlicher und technisch geprägter Kompetenzen der Mädchen und Jungen in gemeinschaftlichem Tun in der Freizeit.

Diese Interessenvertretung schließt kein Kind und keinen Jugendlichen aus,  unser Wirken richtet sich an alle jungen Menschen in Sachsen. Die Angebote sind nicht allein auf Wissenschaft und Technik in der Freizeit gerichtet, sondern unser Wirken ist ein Beitrag zur Bildung und Entwicklung von Lebenskompetenzen, der Förderung und Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung des einzelnen Kindes bzw. Jugendlichen. So umfassen die Angebote der Mitglieder des Landesverbandes ein breites Spektrum der außerschulischen Jugendbildung.


Für welche Ziele setzen wir uns ein?

Die Einrichtungen, Angebote und Leistungen der Mitglieder des Landesverbandes sind Bestandteil des gesellschaftlichen Bildungs- und Sozialsystems. Wir tragen damit dazu bei, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verankerten Grundsätze unserer Verfassungswirklichkeit zu realisieren: Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die Wahrung der Wirtschaftseinheit, der Rechtseinheit und gleicher Standards in der Kinder- und Jugendhilfe.

Das Verständnis des Landesverbandes als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe zur Bildung junger Menschen ist geprägt von dem Grundsatz: „Bildung ist mehr als Schule“.  Deshalb steht im Mittelpunkt unserer Tätigkeit die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen durch non-formale und informelle Bildung. Dabei wollen wir die Einbeziehung und die wechselseitige Zusammenarbeit aller Bildungsorte.

Welche Ansprüche haben wir an uns selbst?

Die Mitglieder des Landesverbandes sind fachliche Partner. Eine strukturelle, kontinuierliche und fachlich begleitende Tätigkeit wird von den Gremien des Landesverbandes befördert und weiterentwickelt. Die Eigeninitiative und das eigene Tun von jugendlichen Mitgliedern werden besonders gefordert und gefördert. Eine bedeutende Rolle haben die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle des Verbandes. Dieses Zusammenwirken vertieft die Identifizierung der einzelnen Mitgliedsvereine und Einzelmitglieder zum Verband als Ganzes und bezieht auch weitere Partner mit ein.

Als Träger der außerschulischen Jugendbildung im Freistaat Sachsen leitet sich unser Selbstverständnis von diesem Leitbild und den daraus abzuleitenden Prinzipien ab. Als Landes- und Dachverband sichern wir die Interessenvertretung für die Mitglieder, nehmen Beratungs- und Befähigungsfunktionen  wahr. Wir sichern vielfältige Angebote für alle Einzelmitglieder und Mitgliedsvereine, insbesondere Fortbildung, Arbeitstreffen, Erfahrungsaustausche usw für deren haupt-,  neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen. Diese Angebote stehen auch allen Multiplikatoren der Kinder- und Jugendarbeit offen.

Unsere Leistungen erbringen wir unter Berücksichtigung zeitgemäßer Organisationsstrukturen. Dies erfolgt unter Anwendung eines Systems der Qualitätssicherung. Dabei tragen wir der Zukunftssicherung und der Schaffung moderner Arbeitplätze Rechnung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle und in den Projekten des Verbandes weisen in ihrer Tätigkeit eine fundierte Qualifikation auf und arbeiten nach hohen fachlichen Standards. Der Landesverband fördert  die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen in den Mitgliedseinrichtungen und unterstützt so die Erhaltung und Entwicklung der Qualifikationen.

Dabei verpflichten wir uns zu einem effektiven Einsatz der uns zur Verfügung gestellten Mittel. Wir sind ein zuverlässiger, professioneller und effizienter Partner der Zuwendungsgeber und Förderer.
 

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Das Leitbild des LJBW wird momentan überarbeitet. Der Vorstand hat einen ersten Entwurf erarbeitet, welcher sich in Abstimmung mit den Mitgliedern befindet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Landesverband Sächsischer Jugendbildungswerke e.V. (LJBW) ist ein gemeinnütziger, öffentlich anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendarbeit. Er erfüllt mit seinen Angeboten eine Aufgabe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts (§§ 9 / 11 – 14 / 16 / 72 SGB VIII). Die Angebote werden mit öffentlichen Mitteln gefördert und sind mit einem pädagogischen Anspruch verbunden. Der LJBW strebt dabei keine Gewinne an. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung. Das Programm sieht eine Mindestzahl von 10 Teilnehmer(inne)n vor, bei deren Nichterreichen kein Anspruch auf Durchführung des Programms besteht. Die jeweilige Anreise zum Veranstaltungsbeginn und -ort in Sachsen geht zu Lasten der Teilnehmer(innen).

1. Eine Anmeldung ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt ist: mit einer E-Mail, einem Fax oder postalisch (mit zugehörigem Formblatt). Mit dem Eingang der Anmeldung beim LJBW gilt diese als verbindlich. Nach Eingang der Anmeldungen wird bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl i.d.R. eine Eingangs- bzw. Buchungsbestätigung versandt. Sollte eine Veranstaltung schon ausgebucht sein, wird eine schriftliche Absage verschickt. Die erforderlichen Daten (z.B. Name, Anschrift) werden unter Beachtung des Datenschutzes nur für Belange des LJBW gespeichert. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
Im Kinder- und Jugendhaus INSEL wird bei ganztägigen Veranstaltungen mindestens eine Einverständniserklärung (oder eine Teilnehmeranmeldung) der Eltern verlangt.
In den Teilnehmerbeiträgen sind (wenn nicht anders ausgeschrieben) die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Programmgestaltung, unter Umständen Fahrtkosten sowie für organisatorische Aufwendungen enthalten. Ebenso sind Kosten für Referent(inn)en bzw. die pädagogische Betreuung enthalten. Die Unterkunft erfolgt in der Regel in Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen, Freizeiteinrichtungen u.a. geeigneten Objekten, zumeist in Zwei- oder Mehrbettzimmern.
Für die Veranstaltungen werden vom LJBW e.V. in der Regel Fördermittel beim Freistaat Sachsen oder bei anderen Zuwendungsgebern beantragt. Die ausgewiesene Höhe der Teilnehmergebühren ist nur verbindlich bei vollständiger Bewilligung durch den Zuwendungsgeber. Teilnehmerbeiträge für Fortbildungsveranstaltungen sind steuerlich absetzbar. Mit einer kurzen Mitteilung an den LJBW wird ein steuerlicher Nachweis ausgestellt.

2. Die Teilnehmergebühren sind bis 10 Tagen vor der Veranstaltung, sofern sie höher sind als 40 € je Person, auf das Konto des LJBW bei der Postbank Berlin, IBAN DE93 1001 0010 0653 6131 05 - BLZ 100 100 10 mit dem jeweiligen Kennwort der Veranstaltung und Name des/der Teilnehmenden einzuzahlen. Teilnehmergebühren unterhalb dieser Summe sind zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung zu begleichen.

3. Rücktritt: Vor Maßnahmebeginn kann der/die Teilnehmer(in) durch schriftliche Erklärung, bei Minderjährigen mit Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreter(s), vom Vertrag zurücktreten oder die Anmeldung zurücknehmen. Die schriftliche Erklärung wird mit Posteingang beim LJBW wirksam. Nichtzahlung fälliger Beträge ersetzt keineswegs eine Rücktrittserklärung. Bei Rücktritt von einer Veranstaltung, gleichgültig aus welchen Gründen, wird mindestens eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Bei Rücktritt werden folgende Stornogebühren der Kosten berechnet:
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% des Teilnehmerbeitrages
bis 15 Tage 20%
bis 3 Tage 30%
bis 1 Tag 40%
am Veranstaltungstag 80%
Zusätzlich wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben.
Im Krankheitsfalle entfällt die Stornogebühr, wenn ein gültiger ärztlicher Nachweis (Kopie) vorliegt. Benennt der/die Teilnehmer(in) rechtzeitig eine geeignete Ersatzperson, werden dem/der ursprünglichen Teilnehmer(in) die Mehrkosten auferlegt, die durch den Teilnehmerwechsel entstehen. Für den vereinbarten Teilnehmerpreis haftet die Ersatzperson und der/die ursprüngliche Teilnehmer(in). Bei Maßnahmen, die eine Fahrt/Reise beinhalten, wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

4. Versicherungen
Der LJBW hat eine Vereins-Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Sie sichert Unfälle von Teilnehmenden an Veranstaltungen des LJBW ab. Weitere gewünschte Absicherung ist in eigener Verantwortung zu organisieren.
Teilnehmende an Veranstaltungen des LJBW sind über die Gruppen-Haftpflichtversicherung abgesichert. Wird ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht, behält sich der LJBW jedoch Schadenersatzansprüche vor.

4.1 Versicherungen für internationale Maßnahmen
Jede(r) Teilnehmer(in) muss bei Abreise eine Auslandskrankenversicherung nachweisen. Dazu sind im Anmeldeformular der Name der Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer einzutragen. Ein Versicherungsnachweis ist während der Reise bei sich zu führen.


4.2. Der Landesverband schließt für jede Maßnahme eine gesetzlich notwendige Insolvenzversicherung (nach § 651k BGB) ab, deren Kosten in den Teilnehmerbeitrag einfließen.

5. Während der Projekte/Maßnahmen/Veranstaltungen des LJBW werden für Dokumentationszwecke Foto- und Filmaufnahmen vorgenommen. Mit den Anmeldeunterlagen erklären sich die Teilnehmer(innen) bzw. deren Erziehungsberechtigten bereit, dass Fotos, die während der Tagung gemacht werden, in Publikationen des LJBW veröffentlicht werden dürfen.
Im Zweifelsfalle wird es durch die Geschäftsstelle des LJBW Rück- und Absprachen mit den Porträtierten geben. Eine Weitergabe von Foto- und Filmaufnahmen an Dritte erfolgt nicht.
Bei Veranstaltungen/Projekten ohne eine vorherige erforderliche Anmeldung geht der LJBW e.V. sensibel mit den aufgenommenen Foto- und Filmaufnahmen um.

6. Der/die Teilnehmer(in) bzw. bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter sind bei Auslandsmaßnahmen für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Dazu gehören notwendige Ausweispapiere, Impfnachweise und sonstige Bescheinigungen. Bei Nichtbeachtung trägt der/die Teilnehmer(in) die Folgen und unter Umständen die damit verbundenen Kosten.

7. Zur Verfügung gestellte Ausrüstungsgegenstände sind sorgsam zu behandeln. Für mutwillig verursachte Schäden haftet der/die Teilnehmer(in). Für mitgeführte Wertgegenstände übernimmt jede(r) Teilnehmende(r) selbst die Verantwortung/Haftung.

8. Den Anordnungen bzw. Hinweisen der Projektleitung wird Folge geleistet. In Notfällen können sich die Angehörigen der/des Teilnehmers/ in an die Geschäftsstelle des LJBW wenden, diese stellt den Kontakt zum/zur jeweiligen Projektverantwortlichen her.

9. Änderungen oder Abweichungen einzelner Programminhalte sind vorbehalten, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Programms nicht beeinträchtigen. Der LJBW behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, sofern wesentliche Programminhalte nicht gewährleistet werden können. Ein weitergehender Anspruch des/der Teilnehmers/in, insbesondere auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung besteht nicht. Der LJBW kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Programms in Folge beim Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der LJBW unterrichtet den/die Teilnehmer(in) unverzüglich von Absagen.

10. Objektordnung
Die jeweiligen Maßnahmen finden an Veranstaltungsorten statt, die entsprechende Objektordnungen aufweisen. Die Teilnehmer(innen) verpflichten sich, die Ordnungen anzuerkennen.

11. Haftung
Der LJBW e.V. haftet als Träger und Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Maßnahme/Veranstaltung/Reise, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Überwachung der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des Zielortes und des Charakters des Projektes. Der Verein haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

12. Ausschlussklausel
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien und Organisationen angehören oder mit ihr sympathisieren, der rechtsextremen Szene zuzordnen sind oder bereits in der Vergangenheit mit menschenverachtenden, gewaltbereiten Handlungen und rassistischen, nationalistischen, antisemitischen oder sonstigen demokratiefeindlichen Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Internetseite – www.ljbw.de - veröffentlicht. Sie gelten als Bestandteil der Teilnehmerunterlagen. In den Ausschreibungsunterlagen wird auf die Gültigkeit der AGB verwiesen. Mit der Unterschrift auf den gültigen Anmeldeunterlagen des LJBW e.V. werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Beschluss des Vorstandes des LJBW am 18.09.2014 - Gültigkeit dieser AGB ab 1.10.2014