Apr 15, 2009
Mitglied im LJBW werden
Nach der Satzung des LJBW e.V. können Träger und Personen auf der Grundlage eines freiwilligen Beitritts Mitglied werden, die Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches – Teil VIII (SGB VIII) in der jeweils geltenden Fassung fördern und durchführen. Insbesondere sind dies Maßnahmen und Projekte auf naturwissenschaftlich-technischen, auf naturkundlich-ökologischen Gebieten sowie in der interkulturellen Kinder- und Jugendarbeit.




